Impressum & AGB
Gemeinsam mit der Internetagentur backslash AG, Frauenfeld, und deren CMS entwickelte Windgate diese suchmaschinenfreundliche und zukunftsgerichtete Website. Die Website wurde am 21. April 2023 aufgeschaltet.
Wir danken für Ihren Besuch auf unserer Website. Ihre Meinung und Ihre Verbesserungsvorschläge sind uns willkommen.
Kontaktadressen
Felix & Co AG
Geschäftsbereich WINDGATE
Bereichsleiterin: Nadja Felix
Inhaber: Thomas Felix
Landstrasse 70
5412 Gebenstorf
Tel. +41 56 210 19 26
E-Mail windgate@felix.swiss
Handelsregistereintrag
Eingetragener Firmenname: Felix & Co AG
Firmennummer: CHE-101.366.651
Handelsregisteramt: Kanton Aargau
Mehrwertsteuernummer
CHE-101.366.651
backslash AG (Design, Realisierung, CMS und Betrieb)
Zürcherstrasse 300
8500 Frauenfeld
Tel. 052 723 58 40
www.backslash.ch
Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Haftung für Links
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.
Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Windgate oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
Dateiformat
Als Basis für die Dokumente auf unserem Internetauftritt haben wir uns primär auf das PDF-Format (Adobe Portable Document Format) beschränkt. Damit Sie diese Dokumente öffnen können, benötigen Sie den Adobe-Reader, den Sie kostenlos herunterladen können. Weitere Downloadmöglichkeiten von anderen Anbietern finden Sie auf Free Software Foundation Europe.
Verfügbarkeit
Die Firma Windgate und die Webagentur backslash AG, Partner für professionelles Webdesign und Suchmaschinenoptimierung, setzen alles daran, um eine maximale Verfügbarkeit und Integrität dieser Website zu erreichen, können dies jedoch nicht vollumfänglich gewährleisten.
Quelle: Teile dieses Impressums wurden mit dem Impressum-Generator der Firma Brunner Medien AG in Kriens erstellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Felix & Co AG | Geschäftsbereich WINDGATE
gültig ab August 2024
|
|
Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Felix & Co AG | Geschäftsbereich WINDGATE (nachfolgend «Felix & Co AG») und dem Kunden. Sie bilden integrierenden Bestandteil der jeweiligen Verträge über die Erfüllung von Werkverträgen, die Erbringung von Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten durch Felix & Co AG. Aus Gründen der Textlänge wird nur das grammatikalische Geschlecht verwendet.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten auch ohne speziellen Hinweis.
Der Kunde akzeptiert die AGB durch die Bestellung des Werkes, der Dienstleistung oder der Produkte.
Eigene AGB des Kunden sind nicht anwendbar.
Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor den AGB. Sollten zwischen einem Vertrag bzw. einer Offerte und den vorliegenden AGB, Widersprüche bestehen, so sind in erster Linie die im Vertrag und in zweiter Linie die in den AGB enthaltenen Regelungen massgebend.
Angebot
Offerten gelten generell während 3 Monaten.
Ertragsberechnungen sind als Richtwerte zu verstehen, sie sind nicht verbindlich.
Alle durch die Firma erstellten Offerten und die dazu gehörigen Unterlagen bleiben im geistigen Eigentum der Firma. Sie dürfen weder kopiert noch Aussenstehenden in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden.
Es können nicht kalkulierbare Kosten (Netzstörungen, Verpflichtungen gegenüber Netzbetreiber, Auflagen von Bewilligungsbehörden etc.) entstehen, die separat verrechnet werden oder direkt vom Kunden getragen werden müssen.
Inhalt und Umfang der Leistungen
Unsere Offerten erstrecken sich nur auf die schriftlich aufgeführten Leistungen.
Änderungen von im Angebot explizit aufgeführten Produkten werden nur unter vorgängiger Rücksprache mit dem Kunden vorgenommen.
Entsorgung: Gesetzliche und freiwillige vorgezogene Recyclinggebühren sind enthalten.
Zusatzleistungen wie Unterhaltsarbeiten, Reinigung oder andere Servicekontrollen sind nicht enthalten und müssen separat vereinbart und bezahlt werden.
Preise
Sofern im Vertrag nichts anderes festgehalten ist, verstehen sich alle ausgewiesenen Preise für Produkte und Leistungen als Festpreise in Schweizer Franken, ohne MwSt.
Sämtliche nicht ausdrücklich im Angebot eingeschlossene Kosten (nachträgliche Zusätze, Änderungen in der Bestellung, nicht voraussehbare Mehrkosten etc.) werden dem Kunden nach Aufwand, gemäss unseren Regieansätzen bzw. zum vorher vereinbarten Preis, verrechnet.
Vorbereitung kundenseitig
Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, dass rechtzeitig mit den Arbeiten begonnen werden kann. Er ermöglicht den erforderlichen Zugang und gibt auf Anfrage vollständig Auskunft über Eigenschaften wie Asbestbelastung, statische Besonderheiten, Undichtigkeiten der Gebäudehülle etc., die mit dem Projekt in Zusammenhang stehen.
Zahlungsmodalitäten
Ist nichts anderes festgelegt, so erfolgt die Bezahlung Zug um Zug.
Skonto darf nur geltend gemacht werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Befindet sich der Kunde mit Teilzahlungen im Verzug, so kann
Felix & Co AG nach erster Mahnung ohne weitere Mitteilung Zinsen von 5% erheben.
Leistungsgarantie
Leistungsgarantien, die vom Hersteller gewährt werden, können nur beim Hersteller eingefordert werden. Felix & Co AG haftet ausserhalb ihrer Gewährleistungspflicht nicht dafür.
Etwaige Leistungsgarantien von Felix & Co AG werden schriftlich vereinbart. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sich die Anlage in mängelfreiem Zustand befindet, vollständig ist und ausschliesslich von der Firma oder von ihr beauftragten Dritten gewartet wurde.
|
|
Herstellergarantie
Garantien, die vom Hersteller gewährt werden und die längerfristigere Garantien versprechen als die von Felix & Co AG, können nach Ablauf der nach Obligationenrecht oder der SIA-Norm 118:2013 vereinbarten Gewährleistungsfrist nur beim Hersteller eingefordert werden.
Gewährleistung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird für die Herstellung von Werken und für die Lieferung von Produkten eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme gewährt. Findet keine Abnahme statt, so gilt das Datum der ersten Inbetriebnahme als Beginn der Gewährleistungsfrist.
Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf fehlerhafte Ausführung von Felix & Co AG zurückzuführen sind, werden von Felix & Co AG auf eigene Rechnung behoben.
Für Produkt- und Materiallieferungen, die Felix & Co AG von einem Hersteller oder Lieferanten bezieht, gelten hingegen ausschliesslich die Garantien des Herstellers oder des Lieferanten. Der Lieferant übernimmt teilweise die Kosten für den Ausbau des mängelbehafteten und den Einbau des mängelfreien Materials. Separat zu entschädigende Ausführungsarbeiten werden entsprechend vorab ausgewiesen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nicht fachgerechter Installation oder bei nur unerheblicher Beein-
trächtigung der Ware, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch den Installateur verursacht wurden.
Datenschutz
Felix & Co AG erhebt Personendaten des Kunden, um den Vertrag ordnungsgemäss abzuwickeln, die vereinbarten Dienstleistungen bereitzustellen oder zu optimieren und die vertragsgemässe Erfüllung sicherzustellen. Zu den Personendaten des Kunden gehören insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Felix & Co AG verkauft keine Kundendaten an Dritte. Sie ist jedoch ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung berechtigt, Fotos der Anlage zu Referenzzwecken zu verbreiten. Sie sorgt dafür, dass auf diesen Fotos ohne vorgängige Einwilligung des Endkunden keine Personen, Autonummern, Hausnummern oder Beschriftungen zu erkennen sind. Die betroffene Person kann die Verwendung der Fotos als Referenzobjekte auch nachträglich jederzeit schriftlich untersagen. Erfolgt diese Mitteilung nach der Veröffentlichung auf der Firmen-Website, löscht die Lieferantin die Bilder umgehend. Sie kann jedoch nach der Veröffentlichung auf der Firmen-Website nicht mehr dafür garantieren, dass die Bilder im Internet auf anderen Seiten oder in Suchanfragen nicht weiterhin auffindbar sind. Sofern personenbezogene Daten des Kunden bearbeitet werden, wird eine separate Einwilligung dazu eingeholt.
Daten aus Monitoring-Systemen werden von Felix & Co AG nicht weitergegeben.
Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel:
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder nichtig erweisen, gelten die übrigen davon unberührt weiter.
Subsidiäres Recht:
Subsidiär wird das Schweizerische Obligationenrecht herangezogen und wo es vertraglich vereinbart wurde, die Schweizer Norm SIA 118:2013 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten).
Formvorschriften:
Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift-formerfordernisses. Sämtliche Änderungen, Präzisierungen und Zusätze zum korrespondierenden Vertrag, wie Planänderungen, ästhetische Korrekturen etc., bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Die Korrespondenz per E-Mail erfüllt die Schriftform, wenn ihr Inhalt von der empfangenden Partei bestätigt wurde.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der ordentliche Gerichtsstand nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
|