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Personensicherungssysteme sind lebenswichtig!

Jede Installationsfirma ist einerseits von Gesetzes wegen, aber auch aus Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden dazu verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen für die sichere Installation von Solaranlagen zu sorgen.

Gemäss Unfallstatistik der Suva gab es im Zeitraum von 2013 bis 2022 pro Jahr durchschnittlich 183 anerkannte Berufsunfälle mit Absturz vom Dach bei verschiedenen Gewerken. Swissolar sieht sich aufgrund dieser Zahlen als Verband der Solarbranche in der Pflicht, sowohl Installationsbetriebe aber auch Bauherren verstärkt über geeignete Personensicherungsmassnahmen zu informieren. Um möglichst alle Installationsbetriebe zu erreichen, arbeitet Swissolar mit Partnerverbänden aus dem Dach- und Gebäudetechnikgewerbe sowie mit der Suva zusammen. 

Warum verzichten manche Firmen auf Personensicherungsmassnahmen? 

Es ist bekannt, dass Firmen, die auf diese Massnahmen verzichten, Solaranlagen günstiger anbieten möchten als die Konkurrenz. Manchmal wird jedoch auch aus Unwissen über die aktuellen Vorschriften auf Massnahmen verzichtet. Letztlich kann es, wenn auf die notwendigen Massnahmen wie z. B. Gerüstungen, verzichtet wird, viel teurer werden. Erfährt die Suva von solchen Verstössen, kann sie die Baustelle einstellen, bis die Personensicherungsmassnahmen ordnungsgemäss nachgebessert wurden. Zudem kann sich die Summe der Versicherungspolice des Installationsbetriebs aufgrund von mehreren Verstössen während eines Jahres erhöhen (danach erfolgt wieder die Rückstufung). Schwerer ins Gewicht als tiefere Installationskosten fallen aber Unfälle ungesicherter Installateure. Diese können bei dem Unfall im schlimmsten Fall sterben oder sich schwer verletzen und bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen davontragen. Durch einen Unfall verliert das Unternehmen nicht nur Mitarbeitende, sondern auch an Ansehen und vor allem an Glaubwürdigkeit, da Personen in Gefahr gebracht wurden. 

Bauherrschaften können bei der Installation einer Solaranlage massgeblich dazu beitragen, dass alles sicher und ohne Unfälle verläuft. Schon beim Erhalt der Offerte kann geprüft werden, ob die Position „Gerüst/Arbeitssicherheit“ enthalten ist. Sollte keine Position dazu in der Offerte sein oder sollte der Installationsbetrieb die Installation der Anlage ohne Gerüst oder Seitenschutz beginnen wollen, kann der Bauherr einen Baustopp verhängen, bis der Betrieb eine ordnungsgemässe kollektive Absturzsicherung errichtet hat. Der Werkeigentümer haftet gemäss OR Art. 58 gegenüber Dritten für Schäden infolge fehlerhafter Anlagen oder mangelhaftem Unterhalt. Unsachgemäss ausgeführte Installations- und/oder Unterhaltsarbeiten (Ausführung ohne genügende Sicherungsmassnahmen, um Sach- und Personenschäden zu verhindern) könnten zu Haftungsansprüchen führen. Entsprechend wichtig ist es, sich von Fachpersonen bzw. -firmen beraten und die Installations- bzw. Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung gesetzlicher und aus der jeweiligen Situation vor Ort sich ergebenden Vorgaben von Fachfirmen ausführen zu lassen.

Den Original-Artikel können Sie hier lesen.
(Quelle Text: Swissolar, News, 14.01.2025)