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Rentable Nutzung Ihrer Solaranlage

Direktvermarktung

Als Direktvermarktung bezeichnet man den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wie Solarenergie, Erdwärme, Wasserkraft und Windenergie. Betreiber einer Solaranlage können Ihren erzeugten Strom an der Strombörse vermarkten und erhalten als Gegenleistung eine Marktprämie. Meist übernehmen Vermarktungs-Dienstleister die Abwicklung, da bestimmte Lizenzen und Zulassungen erforderlich sind. Seit dem 01.01.2020 sind Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW gesetzlich verpflichtet in der Direktvermarktung teilzuehmen.

Weitere Informationen zur Direktvermarktung erhalten Sie hier.
 

VNB Praxismodell Eigenverbrauch

Dieses Modell wird von Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) angeboten und bezieht sich nur auf die Abwicklung der Stromgeschäfte. Die Abrechnung und Messung erfolgt über den Netzbetreiber, der für die Grundversorgung des Endverbrauchers zuständig bleibt.

"Praxismodell: Das Praxismodell ist im Gesetz nicht geregelt. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig. Für die Versorgung der einzelnen Endverbraucher ist weiterhin der Netzbetreiber zuständig. Es besteht keine eigentliche Gemeinschaft. Im Gegensatz zum ZEV verfügen die einzelnen Endverbraucher vielmehr je über eigene Messpunkte. Sofern sie bei Einführung des ZEV bereits Mieter/Pächter sind. Die gesetzlichen Bestimmungen schliessen ein Praxismodell über mehrere Grundstücke hinweg nicht aus. Es gelten jedoch die allgemeinen Vorgaben zur Zulässigkeit des Eigenverbrauchs."
Eidgenössische Elektrizitätskommission EICom, Mitteilung zum Praxismodell Eigenverbrauch vom 13.07.2020

Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeptionierung und vermitteln Sie an Ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber.
 

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Seit dem 01. Januar 2018 kann man laut des Energiegesetztes einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gründen. Eigentümer einer Liegenschaft, Mieter und Stockwerkeigentümer können dadurch von dem direkten und gemeinsamen Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms profitieren. Voraussetzungen sind unter anderem ein gemeinsamer Netzanschluss, sowie eine Produktionsleistung der PV-Anlage von mindestens 10% der Anschlussleistung des Gebäudes. Die Verwaltung und Messung der Energiebezüge erfolgt über eigene Privatzähler, sodass die Abrechnung des Verbrauchs entweder durch die Hausverwaltung, den Betreiber oder über einen externen Dienstleister erstellt werden kann. Nebst dem Strom kann mit dem System auch Wärme und Wasser erfasst und abgerechnet werden. Zudem verfügt es über ein Lastmanagement um den zukünftigen Anforderungen zur Infrastruktur der Elektromobilität gerecht zu werden.

Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen aktuelle Systeme für eine erfolgreiche Umsetzung im ZEV.